
Liebe Gemeindeglieder,
unsere Kirchengemeinde hat eine Pfarrstelle, die durch eine Pfarrwahl besetzt werden soll. Aufgrund der Corona-Beschränkungen ist eine reguläre Pfarrwahl mit für alle offene Vorstellungsgottesdiensten, Kanzelabkündigungen oder einem Wahllokal derzeit nicht möglich.
Der Kirchenrat hat daher gemäß Artikel 1 Absatz 1 der neuen Verordnung zur Durchführung von Pfarrwahlen beschlossen, dass die in unserer Kirchengemeinde anstehende Pfarrwahl als Briefwahl stattfinden soll.
Wahlaufsatz
Für die Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Nordhorn steht zur Wahl:
Pastor coll. Hauke Not
Wahlverfahren
Die Pfarrwahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. In Kürze erhalten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder eine schriftliche Wahlbenachrichtigung mit Informationen, wie Sie einen Briefwahlschein beantragen können. Den Briefwahlschein benötigen Sie, damit Sie ihre Stimme bei der Pfarrwahl abgeben können. Sollte ein wahlberechtigtes Gemeindeglied keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bitten wir um Mitteilung an das Gemeindebüro.
Mit dem Briefwahlschein erhalten Sie auch weitere Information über den Kandidaten und die Frist für Ihre Stimmabgabe. Auf unserer Homepage werden viele Informationen und das Wahlergebnis veröffentlicht.
Fristen
Bis zum 03. Februar 2021 können die Briefwahlscheine beantragt werden.
Bis zum 17. Februar 2021 können Sie Ihren Stimmzettel abgeben.
Beschwerdemöglichkeiten:
Wahlberechtigte Gemeindeglieder können bis zum 15. Februar 2021. Beschwerde beim Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Nordhorn, Am Markt 1, 48529 Nordhorn, Tel.: 05921-82 11-0, wegen der fehlerhaften Zusendung der Briefwahlunterlagen einlegen (Artikel 1 Absatz 6 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung von Pfarrwahlen).
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