
Am 25. April 2021 finden in unserer Kirchengemeinde die Wahlen zum Kirchenrat und zur Gemeindevertretung statt. Alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Gemeindeglieder sind wahlberechtigt. Die Ausübung des Wahlrechts setzt die Eintragung in die Wählerliste voraus. Die Wählerlisten liegen zur Einsichtnahme aus vom 22. Februar bis zum 23. April 2021 im Gemeindebüro, Am Markt 1 (Eingang von der Morsstiege), Nordhorn (Tel.: 05921-8211-0).
In dem Zeitraum vom 22. Februar bis zum 08. März 2021 können wahlberechtigte Gemeindeglieder Vorschläge für die Wahl der Kirchenältesten oder Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen einreichen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben sein. Allen im vergangenen Jahr konfirmierten sowie zugezogenen oder innerhalb Nordhorns umgezogenen Gemeindegliedern wird besonders die Einsichtnahme in die Wählerliste empfohlen.
Briefwahlunterlagen für diese Wahl können vom 12. April bis zum 23. April 2021 während der Öffnungszeiten im Gemeindebüro angefordert werden.
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